Führerschein BUS – Klasse D/DE

Nächste Station: Busführerschein. Ob in der Reisebranche oder im Öffentlichen Nahverkehr: Ihre Verantwortung für die Passagiere fährt immer mit. Entsprechend groß sind auch die Anforderungen an den Führerscheinerwerb. Sie müssen nicht nur Gas geben können, sondern sich mit die Führerschein Bus D/DE auch rundum fit fühlen.

Bundesweit gibt es durch die neuen Fernreisebusse eine riesige Nachfrage für den Beruf EU Berufskraftfahrer.

Eine Vermittlung zu den suchenden Busunternehmen ist nach Abschluss der Ausbildung selbstverständlich.

Folgende Eigenschaften sollten zukünftige Busfahrer/innen aufweisen:

  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • gute Konzentrationsfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • selbstständiges Handeln
  • freundliches Auftreten
  • Konfliktfähigkeit
    verantwortungsvolle Fahrweise

Diese Voraussetzungen müssen für die Ausbildung zum Busfahrer mitgebracht werden:

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Spaß am Umgang mit Fahrgästen
  • Gute körperliche Verfassung

Wir begleiten unsere Schüler bei den ersten Fahrversuchen, auf unserem Übungsplatz, bis zur Prüfung.

Für die Ausbildung stehen unsere modernen Fahrschul- Reisebusse zur Verfügung.

Dauer: ca. 6 Monate (je nach Führerscheinvorbesitz des Fahrschülers)

Bei Eignung ist eine 100 % Förderung über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagenturen oder Jobcentern möglich.

Der PKW-Führerschein ist keine Voraussetzung und kann zusammen mit dem Führerschein Bus D/DE erworben werden

 Klasse D1
  • die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • mit einer Länge von nicht mehr als 8 m,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter:

21 Jahre

Voraussetzungen:

Klasse B

Befristung:

Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

  

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens  und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin”, 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Klasse DE

 

Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination mit

 
 
  • einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter:

24 Jahre

Voraussetzungen:

Klasse B

Befristung:

Klasse DE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:

Klassen D1E und BE

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.

Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK)

Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden: – nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder – nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.

Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin”,

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin”,

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km

 Klasse D
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer und

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter:

24 Jahre

Voraussetzungen:

Klasse B

Einschluss:

Klasse D1

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.

 

Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK)

 

Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:

– nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder

– nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.

 

Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin”,

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 

Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin”,

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km.

 
Klasse D1E
 Zugfahrzeuge der Klasse D1 in Kombination mit
 
 
  • einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter:

21 Jahre

Befristung:

Klasse D1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:

Klassen BE

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.

Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin”,

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt ( in Ausnahmefällen 18 Jahre )
  • Körperliche Eignung
  • Erste Hilfe Kurs 

Wenn alles reibungslos abläuft können Sie dank unserer schlanken Strukturierung den LKW Führerschein innerhalb von nur 6 Wochen in den Händen halten.

Förderung:  Für die Lkw Führerschein Ausbildung gibt es weitreichende, staatliche Förderungsmöglichkeiten. So können die Kosten z.B. mit einem Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter bezahlt werden. Wir beraten Sie gerne und erläutern Ihnen, welche Förderung für Sie persönlich in Frage kommt.

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