Ausbildung zum Fahrlehrer (m/w) der Klasse CE

Mit der Fahrlehrerlaubnis CE dürfen Sie Fahrschüler für Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse über 3,5t beträgt, ausbilden.  Mit dieser Qualifikation können Sie als Dozent*in in der EU-Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung tätig werden.

Durch die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bietet dies ein großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klassen CE. Das ist eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Voraussetzungen

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
  • Der zweijährige Besitz der Fahrerlaubnisklasse CE ist nicht erforderlich, wenn Bewerber*innen sechs Monate lang hauptberuflich ein Kraftfahrzeug der beantragten Fahrlehrerlaubnisklasse geführt hat.
  • Oder an einer Zusatzausbildung in einer Fahrschule von 60 Unterrichtsstunden der Klasse CE teilgenommen hat.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst eine Dauer von 2 Monaten (theoretische und Ausbildung).

Zum Inhalt gehört neben den nutzfahrzeugspezifischen Themen eine Wiederholung der Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis (insbesondere Verkehrspädagogik und Technik).
Die praktische Ausbildung findet auf neusten, fahrschuleigenen LKW‘s, Mercedes Actros, Gliederzug und Sattelzug, statt.

Bei CE und DE in einem Ausbildungslehrgang zusätzlich 1 Monat, zusammen 3 Monate und mindestens 420 Unterrichtstunden gemäß dem gesetzlichen Rahmenlehrplan.

Prüfungen

Nach Beendigung des Lehrgangs ist eine fahrpraktische, eine schriftliche und mündliche Prüfung abzulegen.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben. Eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschl. Verkehrsrecht, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gefahrenlehre und Umweltschutz, und eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeug-technik – Fahrphysik. Die Prüfungsdauer beträgt zweieinhalb Stunden.

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