Beschleunigte Grundqualifikation gemäß BKrFQG/BKrFQV
Alle Busfahrer, die Ihre Fahrerlaubnis (D1, D1E, D, DE) nach dem 9. September 2008 und alle LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis (C1, C1E, C, CE) nach dem 9. September 2009 erworben haben, müssen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Inhalt
- Kinematische Kette
- Technische Merkmale und Funktionsweise
- Kraftstoffverbrauch
- Ladungssicherung im Güterverkehr
- Sozialrechtliche Vorschriften
- Rechtsvorschriften im Güterverkehr
- Risiken vermeiden, Arbeitsschutz
- Gesundheitsschutz und Stressbekämpfung
- Image des Unternehmens
- Einschätzung und Vermeidung von Notfällen
- Schleusung, Illegale Einwanderung
- Wirtschaftliches Umfeld im Güterverkehr
- Sicherheit der Fahrgäste
- Sicherheit der Ladung im KOM
- Rechtsvorschriften Personenverkehr
- Wirtschaftliches Umfeld im Personenverkehr
Zielgruppe
Personen, die eine Tätigkeit als Kraftfahrer in der Güter- oder Personenverkehrslogistik anstreben oder ausüben.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung IHK Berlin (BKrFQG) – (BKrFQV)
Hinweise
Nach erfolgreich bestandener Prüfung vor der zuständigen IHK, erhalten Sie eine IHK-Bescheinigung gemäß BKrFQG. Nach Vorlage der IHK-Bescheinigung veranlasst das zuständige Straßenverkehrsamt die Eintragung in den Führerschein.