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BUS and (D/DE)

Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse (DE)

Mit der Fahrlehrerlaubnis (DE) dürfen Sie Fahrschüler*innen in Theorie und Praxis für Kraftfahrzeuge ausbilden, die zur Beförderung von mehr als acht Personen, außer dem/der Fahrzeugführerin, zugelassen sind. Mit dieser Qualifikation können Sie als Fahrlehrer*in der Klasse (DE) in der Aus- und Weiterbildung von EU-Berufskraftfahrerinnen tätig werden.

Voraussetzungen

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse (BE)
  • Zwei Jahre Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse (DE)
  • Der zweijährige Besitz der Fahrerlaubnisklasse (DE) ist nicht erforderlich, wenn der Bewerber sechs Monate lang hauptberuflich ein Kraftfahrzeug der beantragten Fahrlehrerlaubnisklasse geführt hat oder an einer Zusatzausbildung in einer Fahrschule von 60 Unterrichtsstunden der Klasse (DE) teilgenommen hat.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst eine Dauer von 2 Monaten (theoretische und praktische Ausbildung).

Zum Inhalt gehört neben den nutzfahrzeugspezifischen Themen eine Wiederholung der Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis (insbesondere Verkehrspädagogik und Technik).

Die praktische Ausbildung findet auf neusten, fahrschuleigenen Bussen, statt.

Bei (DE) und (CE) in einem Ausbildungsgang zusätzlich 1 Monat Klasse (CE), insgesamt 3 Monate mit mindestens 420 Unterrichtsstunden gemäß dem gesetzlichen Rahmenlehrplan.

Prüfungen

Nach Beendigung des Lehrgangs ist eine fahrpraktische, eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abzulegen.

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben: Eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschl. Verkehrsrecht, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gefahrenlehre und Umweltschutz, und eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik – Fahrphysik. Die Prüfungsdauer beträgt zweieinhalb Stunden.

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