Beschleunigte Grundqualifikation gemäß BKrFQG/BKrFQV

Alle Busfahrer, die Ihre Fahrerlaubnis (D1, D1E, D, DE) nach dem 9. September 2008 und alle LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis (C1, C1E, C, CE) nach dem 9. September 2009 erworben haben, müssen eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.

Inhalt
  • Kinematische Kette
  • Technische Merkmale und Funktionsweise
  • Kraftstoffverbrauch
  • Ladungssicherung im Güterverkehr
  • Sozialrechtliche Vorschriften
  • Rechtsvorschriften im Güterverkehr
  • Risiken vermeiden, Arbeitsschutz
  • Gesundheitsschutz und Stressbekämpfung
  • Image des Unternehmens
  • Einschätzung und Vermeidung von Notfällen
  • Schleusung, Illegale Einwanderung
  • Wirtschaftliches Umfeld im Güterverkehr
  • Sicherheit der Fahrgäste
  • Sicherheit der Ladung im KOM
  • Rechtsvorschriften Personenverkehr
  • Wirtschaftliches Umfeld im Personenverkehr

Zielgruppe

Personen, die eine Tätigkeit als Kraftfahrer in der Güter- oder Personenverkehrslogistik anstreben oder ausüben.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung IHK Berlin (BKrFQG) – (BKrFQV)

Hinweise

Nach erfolgreich bestandener Prüfung vor der zuständigen IHK, erhalten Sie eine IHK-Bescheinigung gemäß BKrFQG. Nach Vorlage der IHK-Bescheinigung veranlasst das zuständige Straßenverkehrsamt die Eintragung  in den Führerschein.

Senden Sie uns eine Nachricht