Führerschein Klasse C/CE und D/DE

Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Berufskraftfahrerausbildung in Berlin erfolgreich bestehen und welche Möglichkeiten Sie nach der abgeschlossenen Ausbildung mit dem Führerschein Kl. C/CE und D/DE haben.

Das Berufskraftfahrertraining des Plus Verkehrsbildungszentrums richtet sich an Fahranfänger und erfahrene Fahrer, die ihre Kenntnisse auffrischen oder vertiefen wollen. Das Umschulungsprogramm bietet auch Arbeitssuchenden, die sich für eine Karriere in der Logistik interessieren, mit dem Erwerb einen neuen Führerschein eine gute Perspektive für ihre berufliche Zukunft.

Führerschein C/CE

Klasse C1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

Klasse B

Befristung:

Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert..

Einschluss:

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Führerschein Klasse C1E

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war
 

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

Klasse C1

Befristung:

Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert..

Einschluss:

Klasse BE sowie D1E, sofern Klasse D1 vorhanden

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

 
 

Führerschein Klasse C

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter:

21 Jahre

Befristung:

Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:

Klasse C1

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin” 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 
 

Führerschein Klasse CE

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter:

21 Jahre

Voraussetzungen:

Klasse C

Befristung:

Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:

Klassen BE, C1E und T sowie DE, sofern Klasse D vorhanden

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin” 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 
 

zusätzliche Berechtigungen

 

Diese Berechtigungen gelten für alle C-Klassen, d.h. C1, C1E, C und CE

 

Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

  1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
  2. Einsatzfahrzeuge der Polizei,
  3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
  5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
  6. Krankenkraftwagen,
  7. Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
  8. Beschussgeschützte Fahrzeuge,
  9. Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
  10. Spezialisierte Verkaufswagen,
  11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
  12. Leichenwagen und
  13. Wohnmobile.

Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend.

Führerschein D/DE

Klasse D1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • mit einer Länge von nicht mehr als 8 m, auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter:

21 Jahre

Voraussetzungen:

Klasse B

Befristung:

Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin”, 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Führerschein Klasse D1E

Zugfahrzeuge der Klasse D1 in Kombination mit

 
  • einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter:

21 Jahre

Befristung:

Klasse D1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:

Klassen BE

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.

Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin”,

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 

Führerschein Klasse D

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

 
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer und auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter:

24 Jahre

Voraussetzungen:

Klasse B

Einschluss:

Klasse D1

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.

Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK)

Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:

– nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder

– nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.

Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin”,

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin”,

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km.

 

Klasse DE

Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination mit

  • einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter:

24 Jahre

Voraussetzungen:

Klasse B

Befristung:

Klasse DE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:

Klassen D1E und BE

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.

Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK)

Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden: – nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder – nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.

Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin”,

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin”,

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km

Während Ihrer Berufskraftfahrerausbildung bereiten wir Sie bestmöglich auf Ihre zukünftige Tätigkeit als Berufskraftfahrer vor. Unsere Ausbildungen sind optimal auf die Bedürfnisse unserer Kunden und die Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst.

Neben der Vorbereitung auf die theoretischen und praktischen Prüfungen werden Sie auch auf die gesetzlich vorgeschriebene IHK-Prüfung für Berufskraftfahrer, der beschleunigten Grundqualifikation, vorbereitet. Darüber hinaus beinhaltet die Kraftfahrerschulung bei uns auch den Erwerb von wichtigen Zusatzqualifikationen, die Sie bei Ihrer Tätigkeit als Berufskraftfahrer benötigen.

Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist in einzelne Module unterteilt, wobei jedes Modul einzeln oder in kombinierter Form buchbar ist. Je nachdem, welcher Berufszweig im Anschluss an die Ausbildung angestrebt wird, lässt sich die eine passgenaue Ausbildung für den Teilnehmer zusammensetzen.

  • Modul 00 – Erwerb Fahrerlaubnis Kl. D / DE
  • Modul 01 – Erwerb Fahrerlaubnis Kl. C / CE
  • Modul 02 – Perfektionstraining LKW-Handling
  • Modul 03 – Beschleunigte Grundqualifikation
  • Modul 04 – ADR-Lehrgang Basis
  • Modul 05 – ADR-Lehrgang Tank
  • Modul 06 – Gabelstaplerführerschein
  • Modul 07 – Wechselbrückenperfektionstraining
  • Modul 08 – Ökonomisches Fahren
  • Modul 09 – Rangierperfektionstraining
  • Modul 10 – Containerperfektionstraining
  • Modul 11 – Ladungssicherung
  • Modul 12 – Kraftfahrerweiterbildung Modul 1
  • Modul 13 – Kraftfahrerweiterbildung Modul 2
  • Modul 14 – Kraftfahrerweiterbildung Modul 3
  • Modul 15 – Kraftfahrerweiterbildung Modul 4
  • Modul 16 – Kraftfahrerweiterbildung Modul 5
  • Modul 17 – Ladekran / Abschleppdienst
  • Modul 18 – Kraftfahrerweiterbildung Modul 1-5
  • Modul 19 – Servicefahrer-Ausbildung inkl. FS Kl. B
  • Modul 20 – Perfektionstraining und Fahrroutine Kl. B

Die Module sind beliebig miteinander kombinierbar

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