Berufskraftfahrer/in LKW - Klasse C/CE

Bei Plus Verkehrsbildungszentrum Berlin können Sie den LKW Führerschein C/CE erwerben. Bei uns können Sie jederzeit mit der Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in beginnen.

Das Rundum-sorglos-Paket C/CE

Die LKW Klassen in Übersicht

Führerschein C1 (ist in C mit eingeschlossen)

KFZ mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 7,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz

  • 18 Jahre
  • Über 3,5 t zGm
  • Anhänger bis 750 kg zGm
Führerschein C

KFZ mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz

  • 21 Jahre
  • Über 3,5 t zGm
  • Anhänger bis 750 kg zGm
Führerschein C1E (ist in CE mit eingeschlossen)

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger ü 750 kg zulässiger Gesamtmasse in Kombination aber nicht mehr als

  • 18 Jahre
  • Über 3,5 t zGm
  • Anhänger über 750 kg in Kombination nicht mehr 12 
Führerschein CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse 

  • 21 Jahre
  • Über 3,5 t zGm
  • Anhänger bis 750 kg zGm
  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt ( in Ausnahmefällen 18 Jahre )
  • Körperliche Eignung
  • Erste Hilfe Kurs 

Wenn alles reibungslos abläuft können Sie dank unserer schlanken Strukturierung den LKW Führerschein innerhalb von nur 6 Wochen in den Händen halten.

Förderung:  Für die Lkw Führerschein Ausbildung gibt es weitreichende, staatliche Förderungsmöglichkeiten. So können die Kosten z.B. mit einem Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter bezahlt werden. Wir beraten Sie gerne und erläutern Ihnen, welche Förderung für Sie persönlich in Frage kommt.

Als Fahrschüler von VBZ-PLUS profitieren Sie von unserem Netzwerk. Wir bilden Sie aus und bringen Sie in den Job! Ihre Chancen mit einem LKW Führerschein C/CE und den Spezialausbildungen einen Job zu finden sind, sehr hoch. In ganz Berlin, Brandenburg und Umgebung werden LKW Berufskraftfahrer/in gesucht.

 

Diese Berechtigungen gelten für alle C-Klassen, d.h. C1, C1E, C und CE

Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

  1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
  2. Einsatzfahrzeuge der Polizei,
  3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
  5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
  6. Krankenkraftwagen,
  7. Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
  8. Beschussgeschützte Fahrzeuge,
  9. Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
  10. Spezialisierte Verkaufswagen,
  11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
  12. Leichenwagen und
  13. Wohnmobile.

Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entspreche

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Klasse C1

 

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)

 
 
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

Klasse B

Befristung:

Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert..

Einschluss:

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Klasse C1E

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

 
 
  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war
 

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

 
 
  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

Klasse C1

Befristung:

Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert..

Einschluss:

Klasse BE sowie D1E, sofern Klasse D1 vorhanden

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

 
 

Klasse C

 

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)

 
 
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter:

21 Jahre

Befristung:

Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:

Klasse C1

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 
 

Klasse CE

 

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit

 
 
  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter:

21 Jahre

Voraussetzungen:

Klasse C

Befristung:

Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:

Klassen BE, C1E und T sowie DE, sofern Klasse D vorhanden

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 
 

zusätzliche Berechtigungen

 

Diese Berechtigungen gelten für alle C-Klassen, d.h. C1, C1E, C und CE

 
 

Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

  1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
  2. Einsatzfahrzeuge der Polizei,
  3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
  5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
  6. Krankenkraftwagen,
  7. Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
  8. Beschussgeschützte Fahrzeuge,
  9. Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
  10. Spezialisierte Verkaufswagen,
  11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
  12. Leichenwagen und
  13. Wohnmobile.

Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entspreche