Unser Weiterbildungs-Angebot

Bitte sprechen Sie uns bezüglich unseres Weiterbildung Angebot für Fahrlehrer/innen an. Wir bieten unter anderem an:

  • die Weiterbildung zum Ausbildungsfahrlehrer/in, § 16 FahrlG

Die gesetzliche Pflichtfortbildung

Fahrlehrer-Fortbildung  (§ 53 Abs. 1 FahrlG) Fahrlehrer müssen alle 4 Jahre an einer 3-tägigen Fortbildung teilnehmen.

Ausbildungsfahrlehrer (§ 53 Abs. 3 FahrlG) müssen alle 4 Jahre an einer 1-tägigen Fortbildung teilnehmen (Kombination mit der Fahrlehrerfortbildung nach §53 Abs.1 FahrlG möglich

Auszug aus dem Fahrlehrergesetz

§ 17 Fortbildung

(1) Die Fortbildung nach § 53 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes für Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis hat alle Gebiete zu erfassen, die für die berufliche Tätigkeit der Fahrlehrer von Bedeutung sind, insbesondere:

1. die Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts einschließlich des Fahrlehrerrechts,

 

2. die Änderung der Verhältnisse im Straßenverkehr und im Kraftfahrwesen,

3. die Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, Verkehrspädagogik,

4. verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr,

5. betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen, die für den Betrieb einer Fahrschule von Bedeutung sind, und

6. nachhaltige Mobilität insbesondere alternative Antriebsformen, Fahrerassistenzsysteme und E-Mobilität.

(2) In den Lehrgängen nach den Absätzen 1 und 2 ist ein Erfahrungsaustausch mit den Lehrgangsteilnehmern durchzuführen.

Wir bieten Ihnen ein breitgefechertes und interessantes Angebot an aktuellen Themen zu:

  • Notfällen im Straßenverkehr
  • Steuerrechtliche Neuerungen
  • Neuerungen aus der Straßenverkehrsordnung
  • FES was ist neu?
  • Entstehung und Änderung von Einstellungen
  • Prüfungsangst überwinden
  • Theorieunterricht als Instrument zur Kundengewinnung
  • Stressbewältigung
  • Theoretischen Unterricht gestalten ohnen elektronische Medien – geht das überhaupt?
  • Fahrlehrerrecht
  • Fahrlehrerlaubnisverordnung
  • Pädagogik in der Fahrschule
  • Drogen und Medikamente im Straßenverkehr
  • Moderne Fahrzeugtechnik
  • Versicherungsrecht
  • Neuerungen der StVO und StVZO
  • Neuer Bußgeldkatalog
  • Fahrerassistenzsysteme
  • Unterricht gestalten ohne elektronische Medien – geht das?
  • Neue Themen und Tätigkeitsfelder für Fahrlehrer

Die Fortbildung zum Ausbildungsfahrlehrer/in

Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer §16 FahrlG

Ein angestellter Fahrlehrer kann Ausbildungsfahrlehrer werden, wenn er 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse B in Theorie und Praxis (innerhalb der letzten 5 Jahre) nachweisen kann, und der Inhaber der Fahrschule bzw. verantwortliche Leiter selbst die Ausbildungsberechtigung hat und ebenfalls die Qualifikation eines Ausbildungsfahrlehrers besitzt.

  • Darstellung der Fahrlehrerausbildung in Fahrlehrerausbildungsstätten
  • Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausbildung von Fahrlehreranwärtern
  • Aufgaben des Ausbildungsfahrlehrers
  • Musterausbildungsplan
  • Ausbildungsstand des Fahrlehrers mit befristeter Fahrlehrerlaubnis
  • einzelne Ausbildungssituationen des Fahrlehreranwärters in Theorie-Unterricht, Fahrstunde und FE-Prüfung
  • Pädagogische Reflexion
  • Die Abschlußprüfung (theoretische und praktische Lehrprobe) des Fahrlehreranwärter
  • Der Lehrgang dauert 5 Tage und findet ganztägig statt.
  • Stundenzahl: 21 Stunden à 45 Minuten

Fahrlehrerfortbildung §53 (2) FahrlG Seminarerlaubnis ASF/ FES

Der Erwerb der Seminarerlaubnisse

Um ASF oder FES in der Fahrschule durchführen zu können, benötigt ein Fahrlehrer sowohl den Moderatoren-Grundkurs als auch den entsprechenden Einweisungskurs zu ASF (Aufbauseminar Fahranfänger) bzw. FES (Punkteabbau). Außerdem muss der Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnisklassen der BE und A besitzen und innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang für Fahrschüler der Klassen B und A hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.

Falls Sie als Angestellter Fahrlehrer ASF- oder FES-Kurse durchführen wollen, so ist dies nur möglich, wenn der Inhaber oder verantwortliche Leiter bereits die ASF bzw. FES-Seminarleiter-Erlaubnis besitzt.

Dauer

  • Grundlagenausbildung 4 Tage
  • Spezialausbildung ASF (Aufbauseminar Fahranfänger) 4 Tage
  • Spezialausbildung FES (Punkteabbau) 4 Tage

Das Betriebswirtschaftliche Seminar

Um eine Fahrschulerlaubnis erlangen zu können, muss man neben anderen Voraussetzungen auch an einem Lehrgang zur Fahrschul-Betriebswirtschaft, nach § 11 FahrlG, teilgenommen haben. Der angehende Fahrschulleiter soll somit mit den Möglichkeiten und Risiken bei der Führung eines Fahrschul-Betriebes vertraut gemacht werden.

  • Marktwirtschaftliche Grundbegriffe
  • Rechnungswesen
  • Kostenrechnung und Kalkulation
  • Rechtsformen eines Fahrschul-Unternehmens
  • Betriebsgründung
  • Gesetzliche Bestimmungen für einen Fahrschul-Betrieb
  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Steuerrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Stundenzahl: 70 Stunden à 45 Minuten
  • Der Lehrgang dauert 2 Wochen und findet ganztägig statt.

Jetzt zur Fort- und Weiterbildung anmelden

Wenn Sie an einer Fort- oder Weiterbildung teilnehmen möchten, dann können Sie sich hier direkt anmelden. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um Ihre Anmeldung zu bestätigen. Bei Fragen können Sie uns vorab natürlich auch gern kontaktieren.

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